Das müssen Sie beachten, wenn eine BlowerDoormessung durchgeführt werden soll
Um eine Blowerdoormessung schadenfrei und zielführend durchführen zu können, sind einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten bzw. entsprechende Vorkehrungen zu treffen:
Generell gilt, dass alle Verbrennungsöfen (Heizung!) ausgeschaltet / gelöscht sein müssen. Kaminöfen sind vorab vollständig zu leeren, andernfalls kann die Asche bei der Messung im Unterdruckverfahren oder schon während der Leckageortung durch das Haus fliegen oder gar ein Brand verursacht werden, wenn die Glut noch heiß genug ist. Die Lüftungsanlage muss ebenfalls ausgeschaltet werden, um ein Verfälschen der Messergebnisse zu vermeiden. Die Geräte sind durch den Auftraggeber abzustellen. Für damit verbundene Schäden oder Probleme beim Wiederanfahren der Haustechnik übernehmen unsere Sachverständigen für die Prüfung der luftdichten Gebäudehülle keine Haftung. Im Zweifel macht es Sinn den Heizungs- und Lüftungsbauer Ihres Vetrauens vorab zu Rate zu ziehen.
Bitte stellen Sie dem Sachverständigen bei Bedarf eine Leiter für die Gebäudepräparation zur Verfügung, wenn die Lüftungsöffnungen sonst nicht erreichbar sind. Eine Leiter kann der Sachverständige nicht immer mitführen und meist ist diese ohnehin auf der Baustelle vorhanden.
Für den Betrieb der BlowerDoor und die zugehörigen Messgeräte wird elektrischer Strom benötigt. Mindestens eine funktionierende Steckdose muss in unmittelbarer Nähe des gewählten Einbauortes vorhanden sein.
Die BlowerDoor-Messung geht dank leistungsstarkem Ventilator natürlich nicht ganz lautlos vonstatten und während die BlowerDoor in Betrieb ist, müssen alle Außentüren und Fenster fest verschlossen bleiben. Türen innerhalb des Untersuchungsbereichs müssen geöffnet bleiben. Handwerker und Bauherren dürfen der circa zweistündigen BlowerDoor-Messung und Leckageortung gerne beiwohnen. Ein Betreten oder Verlassen der Baustelle darf währenddessen aber nicht oder nur mit Zustimmung des Messteams bzw. des Sachverständigen vor Ort stattfinden. Ein Druckabfall durch das Öffnen eines Fensters/einer Tür würde die Messergebnisse verfälschen und kann im schlimmsten Fall zu Schäden am Gebäude und der BlowerDoor führen. Bitte beachten Sie dieses bei der Terminwahl und informieren Sie die Beteiligten!
Soll zudem Theaternebel bei der Leckageortung im Überdruckverfahren zum Einsatz kommen, muss vor Beginn der Messung unbedingt die Feuerwehr informiert werden. Die Kosten für einen Fehlalarm übernehmen unsere Bauexperten nicht.
Bewegliche Teile der luftdichten Ebene müssen gesichert sein. Fehlende Verkleidungen sind hilfreich, um Leckagen genau orten und noch abdichten zu können. Die für die Befestigung der Verkleidung vorgesehene Lattung sollte jedoch schon montiert sein, um Schäden an Dampfbremsen oder Klimamenbranen zu vermeiden.
Soll eine Messung streng nach DIN 13829 durchgeführt werden, um ein Prüfzertifikat zur erhalten, muss die luftdichte Hülle vollständig fertiggestellt sein. Andernfalls kann nur eine sogenannte vorgezogene Luftdichtheitsmessung in Anlehnung an die DIN 13829 zur Qualitätssicherung stattfinden. So entstandene Prüfzertifikate der luftdichten Gebäudehülle werden von Förderstellen nicht zwangsläufig akzeptiert.
Es gibt also einige Randbedingungen, die einer BlowerDoor-Messung entgegenstehen können. Nicht zuletzt kann einem das Wetter einen Strich durch die Rechnung machen. Der kluge Sachverständige informiert sich deshalb spätestens vor seiner Abfahrt über das Wetter Vorort und sagt den Termin zur BlowerDoor-Messung im nötigenfalls ab, wenn ein Gewitter aufzieht. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Bei starkem Wind treten größere Schwankungen der natürlichen Druckdifferenzen auf. Diese übersteigen oft die Toleranzwerte, so dass ein Blowerdoortest nach DIN 13829 wegen der damit verbundenen Messungenauigkeiten nicht zulässig ist.
Bitte beachten Sie die vorgenannten Punkte und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, um Ärger über Kosten für unnötige Anfahrten zu vermeiden.
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