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Energieberatung - Luftdichtheitsmessung


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Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs

Der Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs, auch Bedarfsausweis oder Energiebedarfsausweis genannt, wird vom Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) als Standard bestärkt. Soweit die jeweilige Immobilie nicht von § 80 GEG eine Ausnahme eingeräumt wird, ist der Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs zu erstellen. Gerade für ältere Immobilien mit Baujahr vor 1977 wie auch für Neubauten ist der Energiebedarfsausweis der "normale" Ausweis. Nur für die übrigen Immobilien kommt ggf. der Verbrauchsausweis in Frage.

Vorteile des Energieausweises als Bedarfsausweis

Neben den Nachteilen, wie dem mit dem höheren Aufwand verbundenen höheren Kosten, hat der Bedarfausweis einige Vorteile für den Auftraggeber:

  • keine Energieverbrauchsdaten erforderlich
    Daraus folgt, dass er auch ausgestellt werden kann, wenn noch keine aussagekräftigen Verbrauchsdaten vorliegen (Neubau, Erstbezug nach Sanierung) oder wenn die Verbrauchsdaten nicht repräsentativ sind.
  • Energieklasse unabhängig von bisheriger Nutzung
  • Käufer/Mieter bringen einem Bedarfausweis oft mehr Vertrauen entgegen
  • kostenloser Energie-Check
  • Energieverluste können Ursachen leicht zugeordnet werden
  • Kann als Grundlage für eine Modernisierungsplanung dienen
Energieausweis Skala mit Energieeffizienzklassen

Checkliste - Welche Daten werden für den Bedarfsausweis benötigt?

Die Datenermittlung für den Energiebedarfsausweis ist tatsächlich deutlich aufwändiger als für den Verbrauchsausweis. Aus diesem Grund erhebe ich die erforderlichen Daten meist im Rahmen eines Vororttermins. Sehr hilfreich ist dennoch, wenn dieser Termin vom Auftraggeber insoweit vorbereitet wird, dass er anhand im Rahmen seiner Möglichkeiten alle verfügbaren Daten zusammenträgt. Die nachfolgende Checkliste soll einen groben Überblick geben, welche Daten benötigt werden und welche zumindest vorteilhaft sind. Je genauer die Angaben sind, desto besser fällt in der Regel hinterher der Energieausweis aus. Wo keine Angaben vorliegen, dürfen diese geschätzt werden. Schätzungen erfolgen nicht "frei Schnautze" sondern richten sich nach den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Da die Tabellenwerte hierin sehr auf der sicheren Seite angelegt sind, ist die Anwendung zwar rechtssicher aber nicht unbedingt vorteilhaft. Gibt es also entsprechend Angaben zu Wärmedurchgangskoeffizienten in den Bauunterlagen, so schneidet das Gebäude in der Bilanz hiermit wahrscheinlich besser ab. Hier können Sie als Auftraggeber selbst entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Der Weg der detaillierten Datenaufnahmen ist mühsam und bringt hier und da kleine Vorteile. Sich auf die Tabellenwerte zurückzuziehen bringt eine Malus, ist aber deutlich bequemer.

  • Auftraggeberadresse
    Hinweis: Bitte geben Sie möglichst auch Ihre Emailadresse mit an. In diesem Fall schicke ich Ihnen einen Entwurf des Energieausweises zu, ehe ich ihn verbindlich zur Registrierung gebe.
  • vollständige Adresse der betrachteten Immobilie
  • Gebäudetyp (z.B. EFH, einseitig angebaut)
  • Foto (freiwillig, nur wenn gewünscht)
  • Baujahr der Immobilie
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche
  • Nutzung Erneuerbare Energien, Art und Verwendung
  • Art der Lüftung
  • Anlass der Ausstellung des Energieausweises
  • Planunterlagen
    Diese benötige ich für die Flächen- und Volumenermittlung. Wenn keine Unterlagen vorliegen, muss ein Aufmaß erstellt werden.
  • Angaben, welche Räume beheizbar sind und welche nicht (Wichtig: wenn eine Heizfläche vorhanden ist, gilt der jeweilige Raum als beheizt!)
  • Angaben zu allen Außenbauteilen (Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, ggf. Decke zum unbeheizten Keller, Wände zu unbeheizten Nebenräumen) soweit vorhanden mit U-Wert (früher k-Wert) oder mit detailiertem Aufbau und Materialeigenschaften. Liegen diese Daten nicht vor, ist dies kein Problem. Genau dafür gibt es die oben genannten Tabellen.
  • Angaben zu allen Fensten (Art, Größe, U-Wert soweit vorhanden, Orientierung)
    • Gibt es Rollokästen und sind diese gedämmt?
    • Gibt es Heizkörpernischen?
  • Wärmerzeuger
    • Baujahr
    • Art
    • Aufstellort (z.B. im unbeheizten Keller oder innerhalb des beheizten Volumens)
    • Wärmeübergabe (z.B. Heizkörper an den Außenwänden oder Fußbodenheizung)
    • hydraulischer Abgleich (ja/nein)
  • Trinkwasserbereitung
    • Art
    • zentral / dezentral (z.B. über die Heizung, elektrisch nachgeheizter Speicher oder Durchlauferhitzer im Bad)
  • Erneuerbare Energien - werden sie genutzt und wenn ja, wie?

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