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Energieberatung - Luftdichtheitsmessung


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Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs

Der Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs, auch Verbrauchsausweis oder Energieverbrauchsausweis genannt, ist bei Maklern, Verkäufern und Vermietern oft der bekanntere und vor allem der beliebtere. Im Vergleich zum Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs ist er sehr preisgünstig zu haben. Meist ist er nach Beauftragung auch schneller verfügbar. Grund ist der im Regelfall sehr viel geringere Aufwand, den Eigentümer und Energieberater für die Datenermittlung betreiben müssen. Ein Vororttermin ist nicht nötig. Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs. Der Energieverbrauch wird auf Seite 3 dargestellt.Welche Daten für die Erstellung eines Energieverbrauchsauweis erforderlich sind, können Sie der Checkliste unten entnehmen. Zunächst ist aber erst einmal wichtig zu wissen, dass Sie nur dann eine Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis haben, wenn auf die betrachtete Immobilie wenigstens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Die Immobilie hat nicht weniger als fünf Wohneinheiten.
  2. Die Immobilie erfüllt mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977.

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nachzuweisen und zu dokumentieren. In allen anderen Fällen dürfen Energieausweise nur auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Der maßgebende Gesetzestext lässt sich im Gebäudeenergiegesetzt GEG § 79 bis § 82 nachlesen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - Was ist noch zu beachten?

Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Verbrauchsausweis seine Daten aus den Verbrauchszahlen eines zusammen­hängenden Zeitraums von drei Jahren bezieht. In dieser Zeit sollten keine längeren Leerstände zu verzeichnen und die Immobilie sollte auch tatsächlich voll genutzt worden sein. Dass die Daten aus einer Nutzung durch eine alleinstehende Person, die in den letzten Jahren nur noch zwei Räume ihrer riesigen Stadtvilla beheizt hat, zugrunde gelegt werden, ist zu vermeiden. In solchen Fällen oder wenn die vergangene Nutzung nicht repräsentativ ist, sollte auf einen Bedarfsausweis ausgewichen werden. Die Verbrauchsdaten dürfen (müssen aber nicht) im Bedarfsausweis ergänzend angegeben werden.

Checkliste - Welche Daten werden für den Energieausweis als Verbrauchsausweis benötigt?

  • Auftraggeberadresse
    Hinweis: Bitte geben Sie möglichst auch Ihre Emailadresse mit an. In diesem Fall schicke ich Ihnen einen Entwurf des Energieausweises zu ehe ich ihn verbindlich zur Registrierung gebe.
  • vollständige Adresse
  • Gebäudetyp (z.B. EFH, einseitig angebaut)
  • Foto (freiwillig, nur wenn gewünscht)
  • Baujahr der Immobilie
  • Baujahr Wärmeerzeuger
  • Art des Heizungsanlage
  • Art der Trinkwassererwärmung (z.B. über Heizungsanlage oder elektrische Durchlauferhitzer)
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche
  • Nutzung erneuerbarer Energien, Art und Verwendung
  • Art der Lüftung
  • Anlass der Ausstellung des Energieausweises
  • Energie-Abrechnungen der letzten drei zusammenhändenden 36 Monate
    Hinweis: Gerade bei Mehrfamilienhäusern lässt sich oft sehr viel Arbeit für alle Beteiligte sparen, wenn man nicht von allen Parteien einzeln die Abrechnung einfordert sondern den Energieverbrauch in Summe vom Energieversorger einholt.
  • Hinweis auf mögliche Leerstände im Abrechnungszeitraum

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