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Der Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs, auch Verbrauchsausweis oder Energieverbrauchsausweis genannt, ist bei Maklern, Verkäufern und Vermietern oft der bekanntere und vor allem der beliebtere. Im Vergleich zum Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs ist er sehr preisgünstig zu haben. Meist ist er nach Beauftragung auch schneller verfügbar. Grund ist der im Regelfall sehr viel geringere Aufwand, den Eigentümer und Energieberater für die Datenermittlung betreiben müssen. Ein Vororttermin ist nicht nötig. Welche Daten für die Erstellung eines Energieverbrauchsauweis erforderlich sind, können Sie der Checkliste unten entnehmen. Zunächst ist aber erst einmal wichtig zu wissen, dass Sie nur dann eine Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis haben, wenn auf die betrachtete Immobilie wenigstens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nachzuweisen und zu dokumentieren. In allen anderen Fällen dürfen Energieausweise nur auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Der maßgebende Gesetzestext lässt sich im Gebäudeenergiegesetzt GEG § 79 bis § 82 nachlesen.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Verbrauchsausweis seine Daten aus den Verbrauchszahlen eines zusammenhängenden Zeitraums von drei Jahren bezieht. In dieser Zeit sollten keine längeren Leerstände zu verzeichnen und die Immobilie sollte auch tatsächlich voll genutzt worden sein. Dass die Daten aus einer Nutzung durch eine alleinstehende Person, die in den letzten Jahren nur noch zwei Räume ihrer riesigen Stadtvilla beheizt hat, zugrunde gelegt werden, ist zu vermeiden. In solchen Fällen oder wenn die vergangene Nutzung nicht repräsentativ ist, sollte auf einen Bedarfsausweis ausgewichen werden. Die Verbrauchsdaten dürfen (müssen aber nicht) im Bedarfsausweis ergänzend angegeben werden.
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