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Frage zur Ausführbarkeit einer Luftdichtheitsprüfung in einem bereits bewohnten Neubau aus Celle:
Ob eine Luftdichtheitsmessung / BlowerDoor-Test / BlowerDoor-Messung auch noch nach dem Einzug der Nutzer möglich ist, werde ich sehr häufig von privaten Bauherren gefragt. Selbstverständlich lässt sich die BlowerDoor-Messung auch nach dem Einzug durchführen, es sind nur die Sicherheitshinweise zur BlowerDoor-Messung zu beachten. Nachteilig ist allerdings, wenn die zu untersuchenden Räume zum Messzeitpunkt so vollgestellt sind, dass potentielle Leckagen nicht zu erreichen sind. So kann ich beispielsweise schwerlich eine Steckdose auf Zuglufterscheinungen prüfen, wenn ich nicht dran komme, weil der Raum bis unter die Decke mit Umzugskartons gefüllt ist. Ähnliches gilt für generell schwer zu erreichende Bauteile wie hohe Decken, wenn kein Platz da ist, an dem man eine Leiter aufstellen könnte. Auch ist wichtig zu bedenken, dass alle Räume des zu prüfenden Gebäude(teils) zugänglich sein müssen. Die Innentüren müssen während der BlowerDoor-Messung geöffnet sein und bleiben, damit sich eine gleichmäßige Druckverteilung einstellen kann. Ist Beispielsweise nicht gewünscht, dass Schlafzimmer xy eingesehen wird, ist die Luftdichtheitsmessung im Sinne der EnEV nicht möglich.
...und nicht nur zum Zeitpunkt der Abnahme. Tatsächlich empfiehlt es sich ggf. sogar einen ergänzenden BlowerDoor-Test kurz vor Ablauf der Gewährleistung machen zu lassen. Zwar ist dem "allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechend dauerhaft luftdicht" zu bauen, tendenziell wird ein Haus jedoch nach der Abnahme der Bauleistung nicht mehr dichter, je älter es wird. Aus diesem Grund wird die Luftdichtheitsmessung vom Bauträger (gesetzeskonform) im Regelfall direkt nach der Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle vorgenommen. Später eingebrachte oder durch Ermüdung magelhafter Klebeverbindungen entstehende Leckagen werden so nicht erfasst.
Wenn nicht, freue ich mich über Ihre konstruktive Kritik per E-mail.