Sachverständige für Schimmelpilzbelastungen

Energieberatung - Luftdichtheitsmessung


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Richtig reagieren bei Schimmelpilzbefall in der Mietwohnung

Hilfe, ich habe Schimmel! Was soll ich tun? Wenn Schimmel auftritt, weiß der Laie oft nicht weiter. Da wird versucht, experimentiert und gestritten, wer Schuld an dem Schaden hat. Meist wird jedoch erst, wenn der Pilz nach mehrfacher Schimmelbeseitigung immer wieder kommt, endlich die Frage gestellt, wie sich das Problem mit dem Schimmel dauerhaft beseitigen lässt. Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten und hängt von der Einzelsituation ab. Wie Sie richtig reagieren bei Schimmelpilzbefall in Ihrer Mietwohnung, Streit vermeiden und das Problem wieder loswerden? Dazu berate ich Sie gerne objektbezogen, Vorort und bei Bedarf zusammen mit Ihrem Mieter/Vermieter.

Schimmel in der Mietwohnung

"Meine Mieter haben Schimmel in der Wohnung, weil sie nicht richtig lüften und jetzt machen sie Ärger deswegen." Das ist ein Satz, den ich als Sachverständige rund um Schimmelpilze so oder so ähnlich sehr häufig von Vermietern höre. Um ehrlich zu sein, ist diese Denkweise mir sogar verständlich, oft genug ist sie aber auch falsch. Wenn Sie als Vermieter dem Mieter sagen, er sei selbst schuld daran, dass die Wohnung schimmelt, haben Sie meist schon die Weichen in Richtung Gerichtsverfahren gestellt, welches Ihr Mieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen wird, wenn Sie so einfachen Parolen folgen.

Wer ist schuld am Schimmel ?

Weder Sie als Vermieter noch Ihr Mieter sind schuld an der Schimmelpilzbildung, schuld an Schimmel in der Wohnung ist immer eine hinreichende Feuchtigkeit in Kombination mit einem geeigneten Nährboden. Beispiel: Sie sind ein ordentlicher Vermieter; Sie haben die Wohnung mit erstklassigen Fenstern ausgestattet und dann noch mit einer modernen Gas-Brennwertheizung ausgerüstet. Jetzt gibt es Schimmel an den Wänden und/oder den Decken. Es gibt keine Mängel an den ausreichend dicken Wänden und Ihr Mieter lüftet scheinbar auch richtig.

Nun kommt der Sachverständige zu Ihnen und sagt "ziehen Sie den Heizungsbauer zur Verantwortung, er hat falsch geplant und ist einer Beratungspflicht nicht ausreichend nachgekommen". Die meisten Gerichtsverfahren verlieren Vermieter, weil Sie vorher keine angemessene Ursachenprüfung leisten wollten, welch ein Sachverständige für Schimmelpilze doch leicht erledigen könnte. Der Mieter ist nicht an allem Elend dieser Welt schuld, er trägt nur sehr oft mit zur Schimmelbildung bei.

Ihr Malermeister ist in Bezug auf Beratung rund um Schimmelpilzvermeidung der denkbar schlechteste Ansprechpartner, es sei denn, er hat Physik oder Bauingenieurwesen studiert. Aber aus welchem Grund sollte er dann jedoch noch selbst als Maler arbeiten?

Schimmel im Schlafzimmer in Garbsen

 

Ein Gutachten zu Schimmel ist nicht teuer

Ich komme zur Schadenaufnahme zum Festpreis in alle in der Preisliste genannten Landkreise. Ich dokumentiere den Schaden und untersuche mit Messgeräten aber ohne das Öffnen von Bauteilen. Sie bekommen Ihr Gutachten meist schon nach einigen Tagen. Die Kosten muss der Auftraggeber auslegen, aber im Fall oben wird die Haftpflichtversicherung des Heizungsinstallateurs die Kosten übernehmen müssen. Warum? - Ich lebe von meinem Fachwissen und kann es nicht ausschließlich kostenfrei zur Verfügung stellen.
90% aller Schimmelfälle sind mit einem Termin erledigt.

Schauen Sie auf meine Preisliste und klicken Sie auf Ihren Landkreis. Dann erfahren Sie gleich, was Sie mein Besuch bei Ihnen mit Erstellung eines Gutachtens über Ihren Schimmelpilzschaden kostet.

Schimmel im ganzen Haus nach Rohrbruch in Wunstorf, Region Hannover

Ich helfe auch Mietern bei Schimmel - Das sollten auch Vermieter lesen

Es kommt schon vor, dass die Bewohner einer Wohnung den Schimmel an den Wänden selbst zu verantworten haben. Wenn ich das bei Ihnen so feststelle, sage ich das auch, ohne Wenn und Aber.

Viele Schimmelschäden in Wohnungen entstehen jedoch durch handwerkliche Fehler im Zuge von unfachmännischen energetischen Modernisierungen oder durch Planungsfehler.

Streiten Sie sich besser nicht

Wenn Ihr Vermieter behauptet, Sie lüften falsch, ist ein langwieriger Gerichtsstreit wenig befriedigend. Zwar sind die Erfolgsaussichten für Mieter mit Schimmelproblemen recht groß, eine schnelle und für alle Beteiligten akzeptable Abhilfe wird auf diesem Weg in der Regel jedoch nicht erzielt. Oder glauben Sie, dass Sie nach einem Gerichtsverfahren noch ein vernünftiges Verhältnis zu Ihrem Vermieter herstellen können? Der Vermieter wird danach ausführen, wozu er per Gerichtsurteil verpflichtet wurde und nicht was für Sie am komfortabelsten ist. Was also tun?

Wenn Ihnen nichts an der Wohnung liegt,

dann ziehen Sie aus der Schimmelwohnung doch einfach aus. Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken. Sie sparen sich Nerven, Geld und die Unannehmlichkeiten, die etwaige Schimmelbeseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen durch den Vermieter mit sich bringen. Bedenken Sie aber, was ein nicht geplanter Umzug kostet.

Wenn Sie die Wohnung nicht aufgeben wollen,

sollten Sie sich einen Sachverständigen holen. Keine Angst, die Kosten eines Sachverständigen sind überschaubar und zum Anderen muss Ihr Vermieter die Kosten ersetzen, wenn ein Fehler an der Wohnung zum Bauschaden und dem Schimmel ursächlich ist. Soweit aus baulicher Sicht ein Mangel in der Mietsache vorhanden ist, sieht die Rechtsprechung den Vermieter in der Pflicht (Verursacherprinzip).

Ihr Vermieter sollte dankbar sein,

wenn Sie ihm einen teuren Prozess ersparen und er statt dessen eine Aussage, worin die Ursache der Schimmel­pilz­bildung besteht, und eine Handlungsanweisung, wie die Bauschäden preiswert zu beheben sind, bekommt.

Ein Sachverständiger hilft durch Sachverstand

Als Ingenieurin und Sachverständige habe ich mein Wissen um Schimmelpilze schon früh ausgebildet. Sie dürfen präzise Gutachten zu Bauschäden und Schimmelpilzbefall erwarten.

  • Ich bin persönlich zertifiziert als "Sachverständige für das Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)"
  • Ich bilde mich regelmäßig fort zum Verlauf der Rechtsprechung im Mietrecht rund um Schimmel / Schimmelpilze in Wohnräumen - siehe Forbildungsaufwand
  • Als Gebäudeenergieberaterin (HWK) und Energieberater für Baudenkmale kann ich bei durch Wärmebrücken verursachte Schimmelpilzschäden nicht nur zur energetischen Sanierung beraten, sondern auch Bescheinigungen für Förderungen durch die Kfw ausstellen.

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Weiterführende (externe) Links

Zum weiter stöbern habe ich im Folgenden ein paar weiterführende externe Links zusammengestellt:

Schimmelbutze.de

Wo wächst Schimmel im Haus? Welche Arten gibt es und wie äußert sich ein Befall? Sehr bildhaft befasst sich damit meine Website schimmelbutze.de

schimmelfrei-energie-sparen.de

In dem Experten-Blog finden Sie regelmäßig aktuelle Artikel, Tipps wie sich auch in einer Mietwohnung schimmelfrei Energie sparen lässt und Sie Schimmelpilzschäden durch adäquate energetische Sanierung vorbeugen können.

Umweltbundesamt / Schimmelleitfaden

Weitere Hinweise zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Wohnungen finden Sie im Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes von 2017 [Downloadlink]

Sachverständige Dipl.-Ing. Natascha Sandmann

Haben Sie Fragen zum Thema Schimmel in Mietwohnungen? Schreiben Sie mir eine E-mail oder rufen Sie einfach an!

Tel.: 0511 760 561 11
Mail: info@energiesorgenfrei.de

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