Telefon 0511 76056111 - Fax 0511 76056112 - email info@energiesorgenfrei.de
Frage zur Luftdichtheitsprüfung aus Peine:
Für viele private Bauherren hängt die Finanzierung am Bestehen des BlowerDoor-Testes. Da nur in einem luftdichten Gebäude eine Lüftungsanlage effizient arbeiten kann, macht zum Beispiel die Kfw regelmäßig ihre Förderzusage von einem bestandenen BlowerDoor-Test abhängig. Entsprechend nervös erlebe ich manche meiner Kunden bei der Durchführung der Luftdichtheitsmessung.
Ich kann Sie beruhigen. Die vom Gesetzgeber aufgestellten Anforderungen an die luftdichte Gebäudehülle sind nicht unerreichbar hoch. Neubauten bestehen den Test in der Regel problemlos im ersten Anlauf. Die Durchfallquote ist hier sehr gering, insbesondere wenn schon im Bauablauf eine Leckageortung vorgenommen wurde. In der Sanierung von Bestandsgebäuden steht man da oft ganz anderen Herausforderungen gegenüber.
Zuerst einmal ist eine luftdichte Bauausführung gesetzlich verpflichtend. Sie haben gegenüber Ihrem Vertragspartner Anspruch auf Nachbesserung, wenn die Luftwechselrate die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet oder nachweislich größere Leckagen vorliegen.
Zusammen mit einer fachgerecht nach DIN 13829 durchgeführten BlowerDoor-Messung wird - sofern nicht anders beauftragt - in der Regel eine Leckageortung zum Aufspüren größerer Leckagen durchgeführt. In einem Leckageprotokoll (meist zu finden unter "Bemerkungen" im Messprotokoll) werden alle festgestellten Leckagen aufgeführt. Liegt ein solches Protokoll nicht vor, sollten Sie spätestens jetzt einen unabhängigen Luftdichtheitsprüfer mit einer Leckageortung beauftragen, damit Sie nicht auf gut Glück Undichtigkeiten suchen müssen.
Sind die Leckagen bekannt, heißt es nachbessern, soweit möglich. Je früher der BlowerDoor-Test im Bauablauf integriert ist, desto einfacher ist das. Sind erst alle Verkleidungen montiert, wird die Leckagebeseitigung deutlich aufwändiger. Wichtig ist, dass die Leckagen dem "allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend dauerhaft lufticht" abgedichtet und nicht nur provisorisch geschlossen werden. Schließlich soll Ihre Immobilie ja nicht nur für den BlowerDoor-Test, sondern noch viele Jahre danach, zugluft- und schadenfrei bleiben.
Sind die Leckagen nach bestem Wissen und Gewissen abgedichtet, wird der BlowerDoor-Test wiederholt. Idealerweise sollte auch die Leckageortung noch einmal durchgeführt werden, um zu prüfen, ob alle nennenswerten Leckagen beseitigt wurden und um das Leckageprotokoll bei Bedarf zu aktualisieren. Nun sollte einem Bestehen des Testes nichts mehr im Weg stehen. Andernfalls muss nochmals nachgebessert werden. Im Idealfall sind die zuständigen Facharbeiten bei der Leckageortung Vorort und dürfen simultan Hand anlegen. Die Handwerker haben damit die Chance, die Wirksamkeit ihrer Abdichtungbemühungen auch selbst einschätzen zu können.
In manchen Fällen der Altbausanierung (im Neubau sollte diese Aufgabe immer lösbar sein!) ist die Einhaltung der maximal zulässigen Luftwechselrate wirtschaftlich tatsächlich nicht zu gewährleisten. Hier sind mir im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung Einzelfallbeispiele bekannt, in denen die Kfw Fördermittel trotz Überschreiten des geforderten n50-Wertes bewilligt hat - nach sauberer Dokumentation und entsprechenden Ersatzmaßnahmen. Hilfreiche Hinweise zu dem Thema finden sich inzwischen sogar in den technischen FAQ der KfW.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, beim BlowerDoor-Test selbst dabei zu sein. Zum einen, um sich von einem ordnungsgemäßen, manipulationsfreien Ablauf der Messung zu überzeugen. Zum anderen lernt man bei kaum einer anderen Gelegenheit so viel über die Stärken und Schwächen des Gebäudes, in dem man zukünftig wohnen will.
Mehr Interessantes zum Thema BlowerDoor-Messung und luftdichtes Bauen finden Sie im Themenbereich BlowerDoor. Dort lesen Sie unter Anderem:
letzte Überarbeitung Nov. 2016
Wenn nicht, freue ich mich über Ihre konstruktive Kritik per E-mail.